Hundekrankenversicherung was wird übernommen | Aktuelle Tipps und Informationen 2025

Hundekrankenversicherung was wird übernommen – Das Wichtigste in Kürze:

  • Welche Kosten deckt die Hundekrankenversicherung wirklich ab?
  • Schützt die Versicherung auch bei chronischen Erkrankungen?
  • Erfahren Sie, wie Sie unerwartete Tierarztkosten vermeiden.
  • Verstehen Sie die Unterschiede zwischen den Tarifen auf einen Blick.
  • Warum lohnt sich eine Krankenversicherung für Ihren Hund?
  • So sorgen Sie für optimale Gesundheitsvorsorge Ihres Vierbeiners.

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Hundekrankenversicherung: Was wird übernommen und worauf kommt es an?

Welche Leistungen sind bei einer Hundekrankenversicherung typischerweise abgedeckt?

Die zentrale Frage bei einer Hundekrankenversicherung lautet oft: Welche Kosten werden tatsächlich übernommen? Die Versicherer in Deutschland bieten verschiedene Leistungen, die über die reine Behandlung von Krankheiten hinausgehen können. Grundsätzlich umfasst die Hundekrankenversicherung medizinische Behandlungen, die im Zusammenhang mit Krankheiten oder Unfällen stehen.

Beispielsweise übernimmt die Allianz Hundekrankenversicherung Kosten für tierärztliche Untersuchungen, Operationen, Laboruntersuchungen und Medikamente. Auch die Barmenia Hundekrankenversicherung deckt diese Bereiche ab und ergänzt sie teilweise um alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Physiotherapie.

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht typischer Leistungen von drei bekannten Anbietern:

LeistungAllianzBarmeniaAGILA
Tierarztbesuche (Untersuchungen)ÜbernommenÜbernommenÜbernommen
OperationenÜbernommenÜbernommenÜbernommen
MedikamenteÜbernommenÜbernommenÜbernommen
LabortestsÜbernommenÜbernommenÜbernommen
Alternative HeilmethodenTeilweiseÜbernommenTeilweise
PhysiotherapieNeinÜbernommenTeilweise

Gilt die Hundekrankenversicherung auch bei chronischen Erkrankungen?

Bei chronischen Krankheiten stellt sich für Hundebesitzer die Frage, ob die Versicherung langfristig die Kosten übernimmt. Die meisten Versicherer, darunter die DFV und die Uelzener, schließen keinerlei Erkrankungen aus, sofern diese nach dem Versicherungsbeginn auftreten. Das bedeutet, dass auch die Behandlung von Krankheiten wie Diabetes, Gelenkerkrankungen oder Herzerkrankungen versichert ist.

Allerdings lehnen viele Hundekrankenversicherungen eine Kostenübernahme für bereits vor Vertragsabschluss bestehende Krankheiten ab. Deshalb spielen Gesundheitsfragen und der Zustand des Hundes bei Vertragsabschluss eine bedeutsame Rolle.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der Leistungserstattung?

Nicht alle Behandlungen sind durch die Hundekrankenversicherung abgedeckt. Ausschlüsse betreffen oft Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Kuren. So übernimmt beispielsweise die HanseMerkur keine regelmäßigen Impfungen oder prophylaktische Maßnahmen.

Ein weiterer häufiger Ausschluss betrifft Behandlungen, die aus kosmetischen Gründen vorgenommen werden, etwa das Entfernen von Krallen oder Schönheitsoperationen. Ebenfalls sind Rettungs- oder Transportkosten in der Regel nicht abgedeckt.

Um eine Übersicht zu geben, hier eine kurze Liste typischer Ausschlüsse bei Hundekrankenversicherungen:

  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • Kuren und Transportkosten
  • Behandlungen aus kosmetischen Gründen
  • Erkrankungen vor Vertragsbeginn

Wie unterscheiden sich Selbstbeteiligung und Erstattungssätze bei den Leistungen?

Die Höhe der Erstattung hängt stark vom gewählten Tarif ab. Bei der AGILA Hundekrankenversicherung beispielsweise können Sie zwischen Tarifen mit 80 %, 90 % oder 100 % Erstattung wählen. Gleichzeitig beeinflusst die Selbstbeteiligung, wie hoch die eigene Zuzahlung ist. Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, drücken sich die monatlichen Beiträge häufig etwas und die Versicherungsleistung reduziert sich entsprechend.

Eine Übersicht zur Verständlichkeit:

TarifErstattungSelbstbeteiligungBeispiel Behandlungskosten 500 €
Tarif mit 80 % Erstattung, 150 € SB80 % (400 €)150 €Versicherung zahlt 250 € (400 € – 150 €)
Tarif mit 90 % Erstattung, keine SB90 % (450 €)0 €Versicherung zahlt 450 €
Tarif mit 100 % Erstattung, 200 € SB100 % (500 €)200 €Versicherung zahlt 300 € (500 € – 200 €)

Wie werden besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen oder Alternative Heilmethoden übernommen?

Zahnbehandlungen sind ein Bereich, der häufig separat geregelt wird. Die Uelzener Hundekrankenversicherung übernimmt hier Kosten für Zahnsteinentfernung, Extraktionen oder Wurzelbehandlungen, während andere Anbieter wie die Allianz diese Leistungen teilweise nur zu einem kleinen Teil oder gar nicht berücksichtigen.

Alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Physiotherapie oder Akupunktur sind bei der Barmenia häufiger mitversichert. Aber auch hier gilt meist, dass diese Leistungen nur unter bestimmten Bedingungen erstattet werden und teilweise auf eine Höchstsumme im Jahr begrenzt sind.

  • Welche Behandlungsbereiche sind bei meiner Hundekrankenversicherung genau abgedeckt?
  • Wie wirken sich Vorerkrankungen auf die Leistungsübernahme aus?
  • Welche Kosten fallen bei Zahnerkrankungen typischerweise an und werden diese übernommen?
  • Wie beeinflussen Selbstbeteiligungen den Erstattungsbetrag?
  • Lohnen sich Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden in der Praxis?

Wo finde ich individuelle Informationen zur Übernahme von Kosten meiner Hundekrankenversicherung?

Die genauen Leistungen und Erstattungsregelungen variieren stark je nach Anbieter und Tarif. Deshalb lohnt es sich, konkrete Fragen mit einem Experten zu besprechen. Durch eine individuelle Beratung lässt sich herausfinden, welche Kosten Ihre Hundekrankenversicherung übernimmt und welche Tarife optimal zu Ihren Bedürfnissen passen. Über unser Angebotsformular können Sie unverbindlich Angebote von verschiedenen Versicherungen erhalten, um einen Überblick über die möglichen Leistungen zu bekommen.

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Hundekrankenversicherung was wird übernommen – Was sollten Sie beachten?

Hundekrankenversicherung was wird übernommen – Unsere Tipps für Sie
 Hundekrankenversicherung was wird übernommen - Tipps und InfosZum Thema Hundekrankenversicherung und den Leistungen, die übernommen werden, erhalten Sie nachfolgend detaillierte Hinweise und hilfreiche Tipps.

Eine Hundekrankenversicherung deckt in der Regel medizinische Kosten ab, die durch Krankheiten oder Unfälle bei Ihrem Hund entstehen. Die Art und der Umfang der Übernahme variieren je nach Vertrag und Versicherungsanbieter.

  • Behandlungskosten bei Krankheiten: Dazu zählen Arztbesuche beim Tierarzt, Diagnostik wie Blutuntersuchungen, Röntgenaufnahmen oder Ultraschall sowie therapeutische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Infusionen.
  • Operationen: Chirurgische Eingriffe werden häufig übernommen, einschließlich der Kosten für Narkose, Operation selbst sowie Nachbehandlung und gegebenenfalls stationäre Unterbringung.
  • Medikamentenkosten: Verordnete Medikamente zur Behandlung von Erkrankungen oder nach Operationen sind meist Bestandteil der Leistung.
  • Unfallbehandlungen: Verletzungen durch Unfälle, beispielsweise Brüche oder Schnittwunden, fallen unter die Versicherung und werden entsprechend erstattet.
  • Diagnostische Verfahren: Umfassende Untersuchungen wie MRT oder CT können übernommen werden, insbesondere wenn sie zur genauen Diagnose notwendig sind.

Zusätzlich unterscheiden sich Policen darin, ob Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Kastrationen mit eingeschlossen sind. Einige Tarife schließen diese Leistungen mit ein, andere nicht. Ebenso variiert die Höhe der Erstattungen und ob eine Selbstbeteiligung geleistet werden muss.

Einige Versicherungen bieten darüber hinaus Leistungen für alternative Heilmethoden oder physiotherapeutische Anwendungen an, was für bestimmte Hunde mit chronischen Erkrankungen interessant sein kann.

Wenn Sie sich mit einem Anbieter beschäftigen, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau prüfen, um zu verstehen, welche Fälle und Kosten konkret erstattet werden und in welchem Umfang. Auch Einschränkungen bei Altersgrenzen, Wartezeiten nach Vertragsabschluss und Höchstgrenzen für Erstattungen spielen eine Rolle.

Die Auswahl einer Hundekrankenversicherung wird erleichtert, wenn Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Vergleichen Sie die Übernahmeregelungen unterschiedlicher Tarife sorgfältig, besonders bei Operationen und teuren Diagnostikverfahren.
  • Informieren Sie sich über den Ablauf der Schadenmeldung und ob direkte Abrechnung mit Tierärzten möglich ist, um Vorfinanzierungen zu vermeiden.
  • Bedenken Sie den möglichen Selbstbehalt, der den Erstattungsbetrag beeinflusst.
  • Erfragen Sie, ob alternative oder ergänzende Leistungen wie physiotherapeutische Maßnahmen oder Futterkosten bei Krankheit enthalten sind.
  • Bewerten Sie die Wartezeiten für bestimmte Leistungen speziell nach Vertragsabschluss oder bei Vorerkrankungen.

So gewinnen Sie ein umfassendes Bild und können eine Entscheidung treffen, die Ihrer individuellen Situation und dem gesundheitlichen Bedarf Ihres Hundes gerecht wird.

FAQ zur Hundekrankenversicherung: Was wird übernommen?

Welche Behandlungen und medizinischen Leistungen deckt eine Hundekrankenversicherung ab?

Eine Hundekrankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für tierärztliche Behandlungen, die durch Krankheit oder Unfall notwendig werden. Dazu zählen unter anderem Untersuchungen, Diagnostik, Operationen und Medikamente. Auch notwendige stationäre Aufenthalte beim Tierarzt können abgedeckt sein. Je nach Versicherungstarif umfasst der Schutz oftmals auch präventive Maßnahmen, wie Impfungen oder Wurmkuren. Wichtig ist, die Leistungen genau zu prüfen, da jede Police unterschiedliche Schwerpunkte setzen kann.

Übernimmt die Hundekrankenversicherung auch die Kosten für Operationen?

Ja, die meisten Hundekrankenversicherungen decken die Kosten für Operationen ab, die aufgrund von Krankheit oder Verletzungen erforderlich sind. Dies beinhaltet sowohl kleinere chirurgische Eingriffe als auch komplexe Operationen. Abgedeckt sind in der Regel:

  • Vorbereitende Untersuchungen und Diagnostik
  • Operationskosten einschließlich Anästhesie
  • Nachbehandlungen und Kontrolluntersuchungen

Allerdings sollten Sie darauf achten, ob Ausschlüsse oder Wartezeiten für bestimmte Eingriffe bestehen. Manche Verträge schließen Operationen aus, die aufgrund von bereits bestehenden Erkrankungen erfolgen.

Welche Kosten im Zusammenhang mit Medikamenten werden von der Versicherung übernommen?

Die Hundekrankenversicherung übernimmt meistens die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, die im Zusammenhang mit einer tierärztlich diagnostizierten Krankheit oder einem Unfall nötig sind. Auch Medikamente, die im Heilprozess unterstützend eingesetzt werden, fallen häufig unter den Versicherungsschutz. Nicht abgedeckt sind in der Regel Medikamente zur langfristigen Vorsorge ohne akuten Behandlungsbedarf oder rezeptfreie Präparate. Eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen gibt Aufschluss darüber, welche Medikamente erstattungsfähig sind.

Erstattet die Hundekrankenversicherung auch Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen?

In vielen Fällen bietet die Hundekrankenversicherung Zusatzleistungen, die Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen umfassen. Diese Maßnahmen dienen dem Erhalt der Gesundheit Ihres Hundes und der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten. Nicht alle Policen enthalten diese Leistungen standardmäßig. Wenn Vorsorgeleistungen eingeschlossen sind, können beispielsweise folgende Kosten abgedeckt sein:

  • Jährliche Gesundheitschecks
  • Impfungen gegen ansteckende Krankheiten
  • Parasitenbehandlungen wie Wurmkur oder Flohenschutz

Informieren Sie sich genau, ob und in welchem Umfang diese Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Werden auch Kosten für alternative Behandlungsmethoden übernommen?

Einige Hundekrankenversicherungen schließen alternative oder ergänzende Behandlungsmethoden in ihren Leistungsumfang ein. Dazu gehören beispielsweise Physiotherapie, Akupunktur, Homöopathie oder Lasertherapie, wenn diese durch den Tierarzt empfohlen und verordnet werden. Die Übernahme solcher Leistungen ist jedoch stark von der jeweiligen Police abhängig und wird häufig nichtexklusiv abgedeckt. Prüfen Sie den Vertrag dahingehend, ob alternative Behandlungen explizit genannt sind und ob eine Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten besteht.

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